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UMGANG MIT RECHTSNORMEN (COMPLIANCE)

  • Verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln ist eine Grundvoraussetzung für den Erfolg der Standard in Gold. Rechtmäßiges Handeln hat im Zweifel immer Vorrang, selbst bei entgegenstehenden Anweisungen einer Führungskraft.


 

Wettbewerb/Kartellrecht:

  • Standard in Gold bekennt sich zu den Prinzipien der Marktwirtschaft und des fairen Wettbewerbs. Mitarbeiter der Standard in Gold treffen daher keine marktrelevanten Absprachen mit Wettbewerbern, insbesondere über Preise, Angebote, Geschäftsbedingungen, Absatzquoten oder Marktanteile, mit dem Ziel, das Wettbewerbsverhalten der entsprechenden Mitbewerber zu beeinflussen, wenn dies zu einer Wettbewerbsbeschränkung führt. Dabei ist schon der bloße Anschein eines Verstoßes zu vermeiden.

Korruptionsbekämpfung:

  • Mit dem Bekenntnis zur Rechtsordnung wie auch mit jenem zum fairen Wettbewerb ist die Ablehnung jeder Art von Korruption verbunden. Es ist wichtig, dass jeder Anschein einer unsachlichen Beeinflussung von Standard in Gold LTD-Mitarbeitern hinsichtlich ihrer Aufgabenwahrnehmung durch Geschenke, Einladungen oder andere Vorteilszuwendungen vermieden wird. Details sind in der OA-021 „Richtlinie für Geschenke und Einladungen“ geregelt. Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte an den Compliance Officer.

Datenschutz:

  • Standard in Gold bekennt sich zum Schutz der Privatsphäre der Bürger und Bürgerinnen. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn dies rechtlich gestattet oder der Betroffene damit einverstanden ist.

Darüber hinaus müssen personenbezogene Daten sicher verwahrt werden und dürfen nur unter Anwendung der nötigen Vorsichtsmaßnahmen übertragen werden. Darüber hinaus ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, vertrauliche Informationen der Standard in Gold wie auch anderer, die ihm im betrieblichen Umfeld zur Kenntnis gelangen, zu schützen.

Geldwäsche:

  • Geldwäsche bezeichnet den Vorgang der Verschleierung der Herkunft von Finanz-mitteln insbesondere aus ungesetzlichen Aktivitäten durch Einschleusung dieser Mittel in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Die Mitarbeiter der Standard in Gold sind zur strikten Befolgung der Gesetze zur Geldwäschebekämpfung verpflichtet. Sie haben verdächtiges Verhalten von Kunden und Geschäftspartnern ihren Vorgesetzten zu melden. Darüber hinaus sind alle Mitarbeiter verpflichtet, die geltenden Bestimmungen zur Aufzeichnung und Buchführung bei Bar- und anderen Transaktionen sowie Verträgen einzuhalten.

Arbeitnehmerschutz, Umwelt und Energie:

  • Standard in Gold bekennt sich zur Einhaltung diesbezüglich geltender Gesetze, Verordnungen und Bescheide sowie zur laufenden Verbesserung der zugehörigen Managementsysteme.

    Interessenkonflikte:

  • Mitarbeiter der Standard in Gold haben Situationen zu vermeiden, die zu persönlichen Konflikten mit den Zielen, Grundsätzen und

Interessen der Standard in Gold führen. Sollte die Möglichkeit eines Interessenkonflikts bestehen, ist die jeweilige Führungskraft zu verständigen. Details zu den Interessenskonflikten sind in der OA-026 „Richtlinie betreffend Interessenskonflikten“ geregelt. Bei Unklarheiten oder Fragen steht der Compliance Officer zur Verfügung.